Das Porsche Mobil 1 Supercup Handbuch
Als Speerspitze der internationalen Porsche-Markenpokale hat der Porsche Supercup eine Vorbildfunktion - und leistet einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der Umweltauswirkungen des Motorsports. Aus diesem Grund ist die Einhaltung bestimmter Richtlinien für die Teilnehmer verpflichtend.
Porsche übernimmt Verantwortung für die Umwelt - auch im Motorsport. Deshalb hat der Porsche Supercup mit Vorschriften für die Entsorgung von Abfällen und vielem mehr das Thema Umweltschutz in sein Regelwerk übernommen. Überwacht wird das Umweltreglement durch den Umweltbeauftragten des Porsche Mobil 1 Supercup, der für die Kontrolle und Einhaltung der Bestimmungen verantwortlich ist. Die drei Bereiche mit dem größten Verschmutzungspotenzial sind Boden, Luft und die lokale Wasserversorgung. Daher sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:
Verhinderung des Eindringens von Kraftstoffen, Ölen, Reinigungs-, Entfettungs-, Kühl- und Bremsflüssigkeiten oder sonstigen Verunreinigungen in den Boden.
Geeignete Behälter/Einrichtungen bereitstellen, um Abfälle, Öle, Reinigungsmittel usw. aufzufangen.
Vorkehrungen zur Binden von Flüssigkeiten und Entsorgung kontaminierter Materialien.
Die strikte Anwendung von Verfahren zum Auffangen und Sammeln von Flüssigkeiten aus Fahrzeugen oder anderen Einrichtungen im Fahrerlager. Flüssige Abfälle dürfen nur dann an der Rennstrecke entsorgt werden, wenn der Veranstalter dafür geeignete Anlagen zur Verfügung stellt.
Bei der Abreise hinterlassen alle Anwesenden das Paddock in dem Zustand, in dem sie es vorgefunden haben. Es darf keine Anzeichen dafür geben, dass der Porsche Supercup auf dem Gelände war.
Bitte beachten Sie, dass die Umweltrichtlinien Teil des aktuellen Porsche Supercup Reglements sind. Für detaillierte Informationen laden Sie die vollständige Version im Artikel
Sofern auf dem Veranstaltungsgelände gekennzeichnete Waschplätze vorhanden sind, sind diese für alle Fahrzeuge (LKW, PKW, Quads, etc.) zu nutzen. Die genauen Bereiche, in denen Fahrzeuge gewaschen werden dürfen, werden vor jeder Veranstaltung vom Umweltbeauftragten des Porsche Mobil 1 Supercup festgelegt. Die Teilnehmer dürfen nur diese ausgewiesenen Bereiche benutzen. Es darf nur Wasser und biologisch abbaubare Seife, die dem pH-Wert angepasst ist, verwendet werden.
Alle Abfälle müssen entsprechend der auf der Strecke vorhandenen Abfalltrennung ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Abfälle müssen vom Teilnehmer so lange aufbewahrt werden, bis die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten und zugelassenen Anlagen genutzt werden können.
Das Abwasser ist unter Beachtung aller Anforderungen an die Abscheidung von Ölen, Fetten und Chemikalien sowie unter Beachtung der örtlichen wasserwirtschaftlichen Vorschriften in den entsprechenden Abwasserkanal einzuleiten. Keinesfalls dürfen Abwässer direkt in Flüsse oder Vorfluter eingeleitet werden.
Wenn der Veranstalter spezielle Richtlinien für die Abfallentsorgung aufstellt, werden diese an alle Mitarbeiter der Supercup-Organisation weitergegeben und müssen befolgt werden. Die Teilnehmer müssen sicherstellen, dass ihre Abfälle nicht in der Nähe von Abflüssen, Bohrlöchern, Brunnen oder kontrollierten Gewässern gelagert werden.
Es können Restriktionen hinsichtlich des Lärmpegels bei Veranstaltungen bestehen, die nicht nur die Fahrzeuge selbst betreffen, vor allem wenn es örtliche Lärmbeschränkungen gibt. Der Organisator der Serie wird von den Veranstaltern alle Informationen über die Lautstärke der Lautsprecheranlagen, der Menschenmengen und anderer Quellen einholen, die im Zusammenhang mit einer Veranstaltung stehen. Die vorliegenden Umweltrichtlinien beziehen sich speziell auf die Maßnahmen, die im Rahmen des Porsche Mobil 1 Supercup getroffen werden können.
Bei Arbeiten im Porsche Mobil 1 Supercup Paddock sollte auf die besten zur Verfügung stehenden Mittel (Best Practicable Means - BPM) zurückgegriffen werden, um Belästigungen oder nachteilige Auswirkungen auf lokal sensible Bereiche (wie z. B. die Öffentlichkeit und benachbarte bewohnte Gebiete) so gering wie möglich zu halten. Folgende Maßnahmen sollten in Betracht gezogen werden, um zu versuchen, Lärm und andere Belästigungen zu reduzieren:
Staubabsaugung beim Bohren und Schneiden verwenden.
Die Geräte nicht in der Nähe von lärmempfindlichen Umgebungen aufstellen.
Temporäre Abschirmungen als Lärmschutzwände verwenden.
Geräte bei Nichtgebrauch abschalten.
Fahrzeuge zur Verringerung der Lärmbelästigung beim Rückwärtsfahren mit weißem Rauschen ausstatten.
Motorraumabdeckung geschlossen halten.
Das Bewegen der Fahrzeuge im Paddock einschränken.
Fahrzeugmotoren nur laufen lassen, wenn es unbedingt erforderlich ist.
Umweltaspekte werden auch bei der Anreise und Unterkunft während der Teilnahme an einer Porsche Supercup-Veranstaltung berücksichtigt. Folgende Punkte sollten bei der Organisation der An- und Abreise zu Events erwägt werden:
Anmietung von kraftstoffsparenden Fahrzeugen, gerne Hybrid- oder Elektrofahrzeuge.
Planung für Mehrfachbelegung - Vermeidung von der Anmietung für nur eine einzelne Person.
Wenn möglich, Kleinbusse statt mehrerer PKWs verwenden.
Bei der Organisation von vorübergehenden Unterkünften (Hotels, Wohnungen usw.) sind die folgenden Punkte zu beachten:
Lage der Unterkünfte zur Vermeidung langer Anfahrtswege zur Rennstrecke.
Die Umweltverträglichkeit der Unterkunft.
Die Umweltrichtlinien des Beherbergungsbetriebs.
Wo immer es möglich ist, sollten Sattelzugmaschinen eingesetzt werden, die mit HVO (Hydrotreated Vegetable Oil) betrieben werden (oder mit Kraftstoffen, die sofort als Ersatz für Dieselkraftstoff in bestehenden Fahrzeugen eingesetzt werden könnten, was ein Beitrag zur Erreichung dieser Ziele wäre). Viele bereits im Einsatz befindliche Lastkraftwagen können mit HVO betrieben werden. Bei HVO handelt es sich um eine Form von erneuerbarem Diesel, der aus pflanzlichen Fetten und Ölen hergestellt wird, die auf nachhaltige Weise gewonnen werden. Im Gegensatz zu herkömmlichem Biodiesel wird bei der Herstellung nicht Methanol, sondern Wasserstoff als Katalysator eingesetzt. Sattelzugmaschinen und andere Begleitfahrzeuge dürfen nur so lange im Leerlauf betrieben werden, wie dies für den Betrieb der Systeme, das Auffüllen der Luftbehälter oder die Fortbewegung der Fahrzeuge erforderlich ist.
Die Teilnehmer müssen folgendes sicherstellen:
Jegliche Beschilderung, Plakate oder sonstige Werbung werden entfernt.
Vor der Abreise wird jeglicher Abfall entfernt und die Umgebung gesäubert.
Alle beschädigten oder unbrauchbar gewordenen Teile sind zu entfernen oder, sofern die Anlagen dies zulassen, in geeigneten Abfallbehältern zu entsorgen.
Alle Abfälle werden in die entsprechenden und ausgewiesenen Abfallbehälter gegeben.
Vor der ersten Veranstaltung, an der das Team teilnimmt, muss das vom Umweltbeauftragten zur Verfügung gestellte Scrutineering Dokument vollständig ausgefüllt und elektronisch übermittelt werden. Die Frist, um das vollständig ausgefüllte Dokument einzureichen, ist die offiziell kommunizierte Team-Truck-Paddock-Entry-Zeit.
Für jedes teilnehmende Fahrzeug muss während der gesamten Veranstaltung eine Absorptionsmatte zur Verfügung stehen. Die Matte muss flüssigkeitsundurchlässig, reißfest und sehr saugfähig sein. Sie muss aus einem saugfähigen Oberteil und einem undurchlässigen Unterteil bestehen und besonders für die Aufnahme von öligen Flüssigkeiten geeignet sein. Eine geeignete Absorptionsmatte ist auch unter allen Dieselgeneratoren auszulegen.
Jedes Team muss auch über eine ausreichende Anzahl von Behältern zum Auffangen von Flüssigkeiten verfügen. Die Matten sind eher für ölige Flüssigkeiten geeignet, während die Behälter für z. B. Kühlflüssigkeiten verwendet werden sollten.
Jeder Teilnehmer muss zu jeder Zeit während der Veranstaltung dafür sorgen, dass gefährliche Flüssigkeiten in geeigneten Behältern oder absorbierenden Wischtüchern (wie oben beschrieben) aufgefangen und in den dafür vorgesehenen Bereichen entsorgt werden. Jeder Behälter mit gefährlichen Flüssigkeiten muss in einem separaten Behälter aufbewahrt werden, der auslaufende oder überlaufende Flüssigkeiten auffängt.
Die Teilnehmer müssen sich darüber im Klaren sein, dass Flüssigkeiten durch eine Matte durchsickern können. Selbst wenn eine geeignete Matte verwendet wird, müssen alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um sicherzustellen, dass der Boden nicht verunreinigt wird.
Umweltgefährdende Flüssigkeiten wie Öl, Kühlflüssigkeit (mit oder ohne Frostschutzmittel) und Bremsflüssigkeit müssen in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden. Alle Flüssigkeiten müssen vom Team aufbewahrt werden, bis die von den Organisatoren zur Verfügung gestellten zugelassenen Entsorgungseinrichtungen genutzt werden können. Jedes Teammitglied trägt die volle Verantwortung dafür, dass die Abfälle in den dafür vorgesehenen Behältern oder an der dafür vorgesehenen Stelle entsorgt werden.
Die Reifenreinigung mit Wasser darf nur durchgeführt werden, wenn das gesamte Abwasser aufgefangen und in den dafür vorgesehenen Bereichen entsorgt wird. Es wird empfohlen, nur Wasser ohne Zusatz von Seife oder Reinigungsmitteln zu verwenden. Wenn Seife oder Reinigungsmittel verwendet werden, müssen diese biologisch abbaubar und pH-angepasst sein. Andernfalls sind die von der Serienorganisation zur Verfügung gestellten Reinigungsplätze für Reifen zu benutzen. Für jede Veranstaltung können zusätzliche spezifische Anforderungen gelten.
Für die Verwendung von Kraftstoff gelten die folgenden Regeln:
Es darf nur der vorschriftsmäßige Kraftstoff mitgeführt und verwendet werden.
Bei der Lagerung von Treibstoff müssen die Anweisungen des Treibstofflieferanten strikt befolgt werden.
Das Betanken und Enttanken der Rennwagen muss über ein vorgeschriebenes geschlossenes System erfolgen.
Jeder verschüttete Kraftstoff muss sofort mit handelsüblichen Reinigungsmitteln beseitigt werden.
Der Austritt oder das Verschütten von Flüssigkeiten ist unverzüglich dem Umweltbeauftragten des Porsche Mobil 1 Supercup zu melden.
Es ist möglich, dass Fahrzeuge beim Durchfahren von Kiesbetten oder nachdem andere Fahrzeuge Kies auf die Strecke gebracht haben, Kies aufnehmen und in die Boxengasse oder das Fahrerlager mitnehmen. Der von Fahrzeugen aufgenommene Kies ist einzusammeln und dem Streckendienst zurückzugeben. In der Boxengasse ist das Zusammenkehren des Kieses und der Abtransport in das Fahrerlager Aufgabe des jeweiligen Teams. Die notwendige Ausrüstung ist vom Team mitzubringen. Im Fahrerlager/Teamzelt ist der Kies zusammenzufegen und ebenfalls dem Streckendienst zu übergeben.
Das Starten und Laufenlassen von Motoren ist nur zu bestimmten Zeiten erlaubt. Der Zeitplan für die Veranstaltung legt die Zeiträume fest, in denen die Motoren in Betrieb genommen werden dürfen. Das Anlassen von Motoren ist nur zulässig, wenn es unbedingt erforderlich ist, und auch dann nur für die Mindestzeit, die erforderlich ist.
Die Behälter sollten in einem Spill-Container, Tankwall oder einem anderen geeigneten sekundären Rückhaltesystem (SCS) gelagert werden. Alle Behälter sind an einem sicheren Ort aufzubewahren, um das Risiko von Beschädigungen zu minimieren. Bei Nichtgebrauch sind die Behälter zu verschließen.
Die Wettbewerber sind verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Umweltauswirkungen ihrer Tätigkeiten in Übereinstimmung mit den Vorschriften auf ein Minimum zu beschränken. Sie sind weiterhin verpflichtet, bei der Umsetzung der in diesen Vorschriften beschriebenen Umweltschutzmaßnahmen uneingeschränkt mit dem Umweltbeauftragten der Serie zusammenzuarbeiten.
Der Umweltbeauftragte informiert, unterrichtet und unterstützt alle Personen am Veranstaltungsort in Umweltfragen. Jeder Serienteilnehmer ist für das Verhalten und die Handlungen aller Personen, die mit seiner Teilnahme in Verbindung stehen, verantwortlich. Verstöße gegen die Regeln werden vom Umweltbeauftragten an die Stewards gemeldet. Etwaige Bußgelder werden vom DMSB an eine Umweltorganisation gespendet. Ein Einspruch gegen diese Entscheidungen ist nicht möglich. Bei besonders schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann der Teilnehmer von einer Veranstaltung oder von der Serie ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Darüber hinaus kann die betreffende Person oder Organisation für Schäden, die durch die Nichteinhaltung der Vorschriften entstanden sind, haftbar gemacht werden. Die Entscheidung der Sportkommission ist hinsichtlich der Auslegung dieses Reglements endgültig. Der Serienveranstalter behält sich das Recht vor, dieses Reglement in Absprache mit dem DMSB zu ändern und zu ergänzen.