Vorschriften zur Genehmigung von Aufklebern, Abzeichen und Sponsoren

Das Porsche Mobil 1 Supercup-Handbuch

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Übersicht Playbook

Aufklebervorschriften für den Porsche 911 Cup (992.2)

Alle Fahrzeuge, die an der Serie teilnehmen, müssen die vorgeschriebenen Aufkleber, Logos, Startnummern, Fahrernamen und nationalen Kennzeichnungen an den vom Serienveranstalter in den offiziellen Aufklebervorschriften (Anhänge zu den Vorschriften) festgelegten Positionen anbringen. Art, Größe, Anzahl, Farbe und genaue Positionierung aller vorgeschriebenen Aufkleber sind darin festgelegt und müssen während des freien Trainings, der Qualifikationsläufe, der Rennen, der offiziellen Testfahrten sowie bei allen anderen Aktivitäten auf der Rennstrecke jederzeit eingehalten werden. Die vorgeschriebenen Aufkleber werden von der Serienorganisation bereitgestellt.

Die Einhaltung der Aufklebervorschriften wird bei den technischen Abnahmen überprüft; Verstöße können zu Strafen oder zur Disqualifikation führen.

Exklusivitätsregel

Werbung oder Verkaufsförderung für Unternehmen, Produkte oder Dienstleistungen, die mit offiziellen Partnern oder Lieferanten der Rennserie im Wettbewerb stehen, ist auf Fahrzeugen, der Fahrerausrüstung und allen teambezogenen Materialien untersagt. Die Exklusivitätsregel gilt nach Branchen oder Produktkategorien, unabhängig von Markenvarianten. Alle Partner und Sponsoren unterliegen der Genehmigung durch den Veranstalter der Rennserie.

Beschränkungen für exklusive Partner

Michelin ist der exklusive Reifenpartner der Serie. Den Teilnehmern ist es untersagt, für Produkte oder Marken zu werben, zu bewerben oder darüber zu kommunizieren, die mit Michelin-Reifen im Wettbewerb stehen.

Mobil 1 ist der exklusive Schmierstoffpartner der Serie. Den Teilnehmern ist es untersagt, auf Fahrzeugen, der Fahrerausrüstung, der Teamkleidung, den Teamfahrzeugen oder sonstigem teambezogenen Material für konkurrierende Schmierstoffmarken zu werben oder diese zu bewerben.

Regeln für das Sponsoring von Kraftstoffen

Das Branding von Kraftstoffen ist nur unter strengen, in den Vorschriften festgelegten Bedingungen zulässig. Der Name des Kraftstoffprodukts muss sich deutlich vom Firmen- oder Markennamen unterscheiden (z. B. „V-Power“, „Ultimate“). Maximal ein Team mit bis zu drei Fahrzeugen darf für dieselbe Kraftstoffmarke werben; die Priorität richtet sich nach dem Datum der Vertragsunterzeichnung. Jedes Kraftstoffsponsoring bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Porsche AG und muss vor Unterzeichnung einer Vereinbarung genehmigt werden.

Genehmigung von Sponsoren

Alle potenziellen Teampartner und Sponsoren müssen der Porsche AG zur vorherigen schriftlichen Genehmigung vorgelegt werden. Ein Sponsor darf nicht mehr als zwei Teams mit insgesamt maximal vier Fahrzeugen unterstützen. Teampartner und Sponsoren müssen spätestens sechs Kalendertage vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung bei der Serienorganisation registriert sein. Die Porsche AG behält sich das Recht vor, Sponsoren oder Partnerschaften nach eigenem Ermessen abzulehnen oder zu untersagen.

Weitere Informationen

Die vollständigen Aufkleberpläne sowie alle reservierten/verfügbaren Positionen sind in den Aufklebervorschriften 2026 dokumentiert. Die Aufklebervorschriften können Änderungen unterliegen.

Abzeichen-Reglement (Fahrer-Overalls)

Alle vorgeschriebenen Abzeichen müssen gemäß den in den Vorschriften festgelegten Spezifikationen korrekt auf den bei jeder Veranstaltung verwendeten Fahreranzügen angebracht werden. Abzeichen dürfen aufgenäht, aufgedruckt oder als Transfers aufgebracht werden, müssen jedoch stets den erforderlichen Standards gemäß ISC-Anhang L, Kapitel III, Artikel 2 entsprechen.

Die Teilnehmer erhalten die erforderlichen Abzeichen oder Druckdateien vom Serienveranstalter. Es liegt in der Verantwortung jedes Teams, sicherzustellen, dass alle erforderlichen Markenzeichen ordnungsgemäß auf den Fahreranzügen angebracht sind, bevor an einer Session teilgenommen wird.

Darüber hinaus müssen der Name und die Nationalflagge jedes Fahrers deutlich auf dessen Overalls zu erkennen sein.

Zusammenfassung der Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Einhaltung der Sponsoren- und Branding-Vorschriften

Die Teams müssen alle Sponsoren vorab zur schriftlichen Genehmigung durch die Porsche AG einreichen.

  • Für Sponsoring und Branding gelten die folgenden Einschränkungen:

    Kategorien für Exklusivpartner (z. B. Reifen und Schmierstoffe)

    Exklusivitätsregeln für einzelne Branchen

    Genehmigungsbedingungen für Kraftstoffmarken

    Grenzen der Sponsorenunterstützung

  • Alle vorgeschriebenen Aufkleber und Abzeichen müssen genau gemäß den offiziellen Vorschriften für Aufkleber und Abzeichen verwendet werden:

    Vorgeschriebene Abzeichen auf den Fahrer-Overalls müssen bei allen Veranstaltungen und Sessions getragen werden

    Zusätzliche oder veränderte Markenzeichen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung zulässig

  • Die Teams sind dafür verantwortlich, dass Fahrzeuge, Fahrerausrüstung und Teamkleidung jederzeit den Vorschriften entsprechen.

  • Die Porsche AG behält sich das endgültige Entscheidungsrecht bei der Genehmigung oder Ablehnung aller Sponsoren, Markenzeichen, Aufkleber und Abzeichen vor.

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* Soweit die Verbrauchs- und Emissionswerte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter wie z.B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoff-/Stromverbrauch, die CO2-Emissionen, die Reichweite und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

** Wichtige Hinweise zu den vollelektrischen Porsche Modellen finden Sie hier.